Der OP ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber vor allem auch ein wichtiges Entwicklungsinstrument für das Gemeindegebiet: Er identifiziert die Themen und Herausforderungen, denen sich die Stadt stellen muss und gibt die Richtung für ihre Entwicklung vor. Er besteht aus mehreren Plänen und einem aus zwei Dossiers bestehenden Reglement:
das Richtplandossier, in dem die strategischen Visionen für die nächsten 15 bis 20 Jahre festgelegt werden;
das Nutzungsplandossier, in dem die gesetzlichen Vorschriften für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt sind.
Auf der Grundlage von zahlreichen Studien, die die aktuelle Situation des Gemeindegebiets beschreiben und die verschiedenen möglichen Szenarien für seine Zukunft analysieren, fasst der OP eine Vielzahl von städtebaulichen Themen wie Stadtplanung, Mobilität und Landschaft zusammen. Aus diesem Grund wird der OP in Zusammenarbeit mit mehreren kommunalen Akteuren (den verschiedenen kommunalen Diensten, Verbänden und allen Einwohnerinnen und Einwohnern) sowie auf den verschiedenen Ebenen der Raumordnung, die es zu berücksichtigen gilt (Region oder Agglomeration, Kanton und Bund), entwickelt.
Der OP ist daher auch ein verbindliches Instrument für die Gemeinden. Das kantonale Raumplanung und Baugesetz (RPBG) schreibt vor, dass "der Ortsplan mindestens alle 15 Jahre überprüft und nötigenfalls geändert" werden muss. Der Freiburger OP von 1991 muss revidiert und an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Stadt angepasst werden, insbesondere nach dem Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) am 1. Mai 2014, welche die Kantone zur Anpassung ihrer Richtpläne verpflichtet, was natürlich auch Auswirkungen auf ihre Gemeinden hat.
Projektfortschritt
Die Beurteilung des heutigen OP erstellen (2004 – 2008) Revisionsprogramm
Die Bevölkerung konsultieren (2008 – 2010)
Die in späteren Phasen zu entwickelnden strategischen Themen identifizieren (2009 – 2012)
Die Themen des Agglomerationsprogramms auf der Ebene der Stadt entwickeln (2011-2012)
Das Leitbild erarbeiten (2012-2014)
Beim Kanton zur ersten Vorprüfung eingereicht (Dezember 2014)
Ergänzungen zu verschiedenen Themen (2015 – 2016)
Vorbereitungen hinsichtlich der zweiten Vorprüfung durch den Kanton (2017)
Beim Kanton zur zweiten Vorprüfung eingereicht (November 2017)
Öffentliche Auflage (17. November - 17. Dezember 2018)
Behandlung der Einsprachen (2019)
21. Juni - 21. Juli 2019: 2. öffentliche Auflage (zu geringfügigen Änderungen auf dem Baulinienplan)
19. September - 19. Oktober 2020: 3. öffentliche Auflage
1. öffentliche Auflage
Die Revision des OP beginnt im Jahr 2004 und wird dem Kanton 2014 und 2017 im Rahmen der Vorprüfung vorgelegt. Die kantonalen Dienste übermittelten im Anschluss ihre Anmerkungen, die Änderungen und Anpassungen des Dossiers nötig machten.
Im Jahr 2018 tritt der OP mit seiner öffentlichen Auflage vom 17. November bis 17. Dezember 2018 in eine entscheidende Phase. Bei dieser Gelegenheit wird das gesamte Dossier des OP (Download weiter unten) der Bevölkerung präsentiert, die Kommentare (sowie Einsprachen gegen das Nutzungsplandossier) abgeben kann. Vor der öffentlichen Auflage organisierte die Stadt vier öffentliche Informationsveranstaltungen, an denen die Herausforderungen des OP und seine Auswirkungen auf die Bevölkerung konkreter erläutert wurden. Zudem wurde eine Broschüre (PDF) zur Information der Bevölkerung erarbeitet.
Im Rahmen des neuen OP wird der Erhaltung des Naturraums und des baulichen Kulturerbes der Stadt Freiburg grosse Bedeutung zugemessen, indem Schutzzonen geschaffen werden und ein besonderes Augenmerk auf die öffentlichen Räume und deren Verbindung gelegt wird. Gleichzeitig zeigt der OP auf, wo eine Verdichtung möglich und wünschenswert ist, um neue Einwohnerinnen und Einwohner aufzunehmen, insbesondere in den Zentrumsgebieten und in der Nähe der grossen Verkehrswege. Im Bereich der Mobilität werden in Koordination mit der Agglomeration die öffentlichen Verkehrsmittel und der Langsamverkehr gefördert.
Zusätzlich zu dieser offiziellen Kommunikation wurden humorvolle Videos für die junge Bevölkerung realisiert, mit denen diese ermuntert werden soll, sich für den OP und die Entwicklung der Stadt zu interessieren. Sie werden schrittweise auf der Facebookseite der Stadt sowie auf der Website aufgeschaltet.
Diese erste öffentliche Auflage ist nun abgeschlossen. Im Anschluss behandelte die Stadt die Einsprachen, indem sie im Jahr 2019 Einspracheverhandlungen mit den verschiedenen Opponenten führte. Sobald alle Einsprachen behandelt worden sind, kann die Stadt den Revisionsprozess des neuen OP fortsetzen, der im Übrigen für sämtliche Bestandteile, die nicht Gegenstand von Einsprachen waren, bereits in Kraft getreten ist.
Nachdem verschiedene kleinere Fehler im Zusammenhang mit dem Baulinienplan und dem Baugrenzenplan (die im Nutzungsplandossier des OP enthalten sind) festgestellt wurden, beschloss der Gemeinderat, eine zusätzliche öffentliche Auflage zur Behebung dieser Fehler durchzuführen. Diese zweite öffentliche Auflage läuft vom 21. Juni bis 21. Juli 2019 und betrifft nur den Baulinienplan (Tafeln 1, 2, 4, 5 und 6). Dem Dossier der öffentlichen Auflage ist ein erläuternder Bericht beigefügt.
Geänderte Unterlagen im Hinblick auf die 2. öffentliche Auflage des OP (21. Juni - 21. Juli 2019) (PDF)
Nach der ersten öffentlichen Auflage im Herbst 2018, eine Delegation des Gemeinderates hat den Dialog mit den Einsprechenden geführt und neue Überlegungen angestellt. Diese betreffen namentlich die Themen Verdichtung, Schutz des Kulturerbes und Natur in der Stadt. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung für Freiburg scheinen nicht einzutreffen, was durch die Zahlen 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS) belegt wird. Zahlreiche Einsprachen betrafen eben diese Zahlen zum Bevölkerungszuwachs und bezogen sich deshalb auf die Vorschriften und Standorte der Stadtzone III, der wichtigsten Entwicklungszone des Zonennutzungsplans.
Öffentliche Auflage vom 19. September bis 19. Oktober 2020. Die Gesamtheit der Pläne und Dokumente des OP kann eingesehen werden: bei
der Baudirektion (Joseph-Piller-Gasse 7) bis zum 19. Oktober 2020. Sämtliche Informationen über eine einzelne Parzelle finden sich im Geoportal SITECOF
Eine Powerpoint-Präsentation fasst die wichtigsten Informationen zusammen. Sie ist auf Anfrage unter communication [at] ville-fr [.] ch (communication[at]ville-fr[dot]ch) erhältlich.
Geänderte Unterlagen im Hinblick auf die 3. öffentliche Auflage des OP (PDF)
Infolge der Änderungen, die nach letzten öffentlichen Auflage (Herbst 2020) vorgenommen wurden, hat eine Delegation des Gemeinderats die Einsprechenden erneut im Rahmen von Einspracheverhandlungen getroffen. Dieser Dialog und die verschiedenen Studien, die parallel dazu durchgeführt wurden, führten dazu, dass die Stadt das Dossier der OP-Gesamtrevision ergänzte.
Die Änderungen stellen in erster Linie die ordnungsgemässe Anwendung und die Kohärenz einiger raumplanerischen Bestimmungen des OP sicher, ohne die bis anhin entwickelte Strategie in Frage zu stellen. Mit mehreren neuen DBP-Gebieten werden zudem für bestimmte Sektoren die raumplanerischen Regeln genauer formuliert.
Öffentliche Auflage: 4.Juni bis 4.Juli 2022. Einsicht in alle Pläne und Dokumente des OP bis 4.Juli 2022 bei der Baudirektion (Rue Joseph-Piller7).
Ab Freitag, 10. Juni wird auf Anfrage bei communication [at] ville-fr [.] ch (communication[at]ville-fr[dot]ch) eine Präsentation mit Erklärungen erhältlich sein.
Geänderte Unterlagen im Hinblick auf die 4. öffentliche Auflage des OP (PDF)
Im letzten Juni wurde die OP-Gesamtrevision zum vierten Mal öffentlich aufgelegt. Ihr Ziel bestand darin, die ordnungsgemässe Funktionsweise und die Kohärenz einiger Raumplanungsbestimmungen des OP sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglichte sie die Erläuterung der Raumplanungsregeln einer genau abgegrenzter Sektoren. Diese Auflage führte zu mehreren Einsprachen, die aktuell von den städtischen Ämtern behandelt werden.
Gleichzeitig stellte die Stadt Freiburg fest, dass die Pläne und Reglemente offensichtliche Fehler enthalten. Deshalb wird der OP ein fünftes Mal aufgelegt, um diese Elemente zu korrigieren und einige Anpassungen vorzunehmen. Ausserdem wurde die Nutzung des Sektors Hauts de Schiffenen geändert.
Die geänderten Pläne und Reglemente sind für die Dauer der öffentlichen Auflage (29. April bis 28. Mai 2023) im Gang der Baudirektion aufgehängt. Der Sektor Stadtentwicklung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.